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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der H.I.S. Industrieschilder e.K., Schulstr. 14, 22889 Tangstedt ("wir") und ihren Kunden über die Herstellung und Lieferung von Typenschildern, Frontplatten, Etiketten und sonstigen Kennzeichnungslösungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte in Katalogen, auf der Website oder in Angeboten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Näherungswerte. Für vom Kunden übermittelte Druckvorlagen, Logos und Texte übernehmen wir keine Prüfung auf Rechte Dritter; der Kunde stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Verpackungs-, Versand- und sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

4. Liefer- und Leistungszeit

Angegebene Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle bei Vorlieferanten, Rohstoffengpässe) verlängern die Lieferzeit angemessen. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

5. Gefahrübergang und Versand

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (Tangstedt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werks, auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns eine etwaige Pfändung oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.

7. Mängelrechte / Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz im Rahmen von Ziffer 8) zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

8. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Druckvorlagen, Werkzeuge und Schutzrechte

Von uns im Auftrag des Kunden erstellte Druckvorlagen, Zeichnungen, Ätz- und Gravurdaten sowie Werkzeuge bleiben, auch wenn dem Kunden hierfür Kosten anteilig in Rechnung gestellt wurden, unser Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für Nachbestellungen bei uns.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Geschäftssitz in Tangstedt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Hinweis: Dieser Text ist als branchenübliche Ausgangsfassung für einen Metallschilder-Hersteller gedacht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, die AGB vor Veröffentlichung von einer auf Vertriebsrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf branchenübliche Lieferzeiten, Zahlungsziele und etwaige Besonderheiten bei Sonderanfertigungen.

H.I.S. Industrieschilder

Kennzeichnungslösungen aus Edelstahl, Aluminium, Messing und Bronze – gefertigt in Deutschland. Von der Einzelanfertigung bis zur Serie.

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